Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage, nach denen ein Unternehmen seine Geschäfte mit Kunden durchführt. Sie enthalten wichtige juristische Bestimmungen, die durch (schriftliche) Anerkennung des Kunden zur Geschäftsgrundlage werden.
AGB werden generell sehr sorgfältig ausgearbeitet, so auch in Banken. Meist sind Sonderwünsche oder Abweichungen hiervon unmöglich. Das Motto lautet: „Take it or leave it!“ – wenn ein (Normal-)Kunde nur deshalb nicht Kunde werden will, weil er die AGB in vorliegender Form nicht akzeptiert, soll er es lassen und sein Glück woanders suchen.
Banken-AGB’s sind deshalb interessant, weil man sehr gut herauslesen kann, wie man mit Daten, dem Bankgeheimnis oder auch der Einlagensicherung umgeht. Auch wenn die Bedingungen großteils ähnlich sind, und man so oder so nichts gegen die Bestimmungen unternehmen kann, ist die Lektüre recht interessant.
Wer sich die Mühe antut, wird sich schnell sagen: „Das kann ich ja gar nicht alles einhalten!“ So z. B: die verbreitete Bestimmung, die Bankgeschäfte ausschließlich und nur mit diesem Institut zu unterhalten, oder die diversen Anzeigepflichten von Änderungen persönlicher Daten oder eingegangenen Geschäften. Der Kunde ist eigentlich permanent gefährdet, gegen die AGB zu verstoßen. Unternehmer, die ihre Bilanz nicht regelmäßig und unverzüglich vorlegen, geraten sogar in die Gefahr einer Kreditkündigung.
Es würde der Branche gut tun, die AGB gründlich zu überarbeiten, sodass
1) jeder sie verstehen kann
2) sie nicht lebensfremde Klauseln enthalten und
3) mit normalem Schriftgrad auf einer Seite Platz finden.
Unmöglich? Das denke ich nicht. Man sollte nur den Versuch aufgeben, sich gegen alles und jedes Risiko absichern zu wollen. Je umfangreicher die AGB werden, umso eher wird ein Richter (v.a. im Konsumentenschutzbereich) auf Unzumutbarkeit/Unverständlichkeit der AGB entscheiden!
