Anlegerbetrug: Prozesskosten finanzieren leicht gemacht
Anlegertäuschung oder sogar -betrug gehören zu den spektakulärsten News der Investment-Branche. Deren Zahl wuchs genauso wie die Möglichkeiten, sein Geld im Kapitalmarkt anzulegen. Zurück bleiben ge- und enttäuschte Anleger, die tausende oder -zigtausende € in vermeintlichen Goldgruben versenkten. Doch es gibt Möglichkeiten, den Schaden gerichtlich geltend zu machen – ohne Risiko und zusätzliche Kosten.
Der österreichische Prozesskosten-Finanzierer AdvoFin wirbt derzeit im Internet (mittels Google Adwords) für den Beitritt zu Sammelklagen gegen AMIS und Meinl European Land. Dabei wird das Kostenrisiko übernommen. Die Gegenleistung: Im Erfolgsfall erhält AdvoFin eine Erfolgsquote zwischen 20% und 50% vom erkämpften Schadenersatz. AdvoFin selbst prozessiert nicht – man kann den Anwalt seines Vertrauens beauftragen. Das Angebot der Kostenübernahme ist nicht auf Anlegerbetrugsfälle beschränkt, sondern erstreckt sich auf erbrechtliche Ansprüche, versicherungsrechtliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche etc.
Dass dies ein einträgliches Geschäft sein muss, sieht man auch daran, dass mittlerweile auch der Versicherungskonzern Allianz in die Prozessfinanzierung für Österreich eingestiegen ist. Hier will man sich aber mehr um Einzelfälle als Sammelklagen kümmern. In Deutschland ist man schon seit fünf Jahren erfolgreich tätig. Der Erfolgsanteil der Allianz liegt bei 20-30% der erzielten Erträge.
Ein Blick auf die Angebote lohnt sich auch für Rechtsanwälte: Schließlich führt die Übernahme des Kostenrisikos dazu, dass man auch Mandate für bonitätsschwache Personen oder Unternehmen annehmen kann – das Honorar für die eigene Tätigkeit ist also sicher.

