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Anlegerbetrug: Prozesskosten finanzieren leicht gemacht

Anlegertäuschung oder sogar - gehören zu den spektakulärsten News der Investment-Branche. Deren Zahl wuchs genauso wie die Möglichkeiten, sein Geld im anzulegen. Zurück bleiben ge- und enttäuschte , die tausende oder -zigtausende € in vermeintlichen Goldgruben versenkten. Doch es gibt Möglichkeiten, den gerichtlich geltend zu machen – ohne und zusätzliche Kosten.

Wer zuletzt lacht...Der österreichische Prozesskosten-Finanzierer AdvoFin wirbt derzeit im Internet (mittels Google Adwords) für den Beitritt zu Sammelklagen gegen AMIS und . Dabei wird das Kostenrisiko übernommen. Die Gegenleistung: Im Erfolgsfall erhält AdvoFin eine Erfolgsquote zwischen 20% und 50% vom erkämpften Schadenersatz. AdvoFin selbst prozessiert nicht – man kann den Anwalt seines Vertrauens beauftragen. Das Angebot der Kostenübernahme ist nicht auf Anlegerbetrugsfälle beschränkt, sondern erstreckt sich auf erbrechtliche Ansprüche, versicherungsrechtliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche etc.

Dass dies ein einträgliches Geschäft sein muss, sieht man auch daran, dass mittlerweile auch der Versicherungskonzern Allianz in die Prozessfinanzierung für Österreich eingestiegen ist. Hier will man sich aber mehr um Einzelfälle als Sammelklagen kümmern. In ist man schon seit fünf Jahren tätig. Der Erfolgsanteil der Allianz liegt bei 20-30% der erzielten Erträge.

Ein Blick auf die Angebote lohnt sich auch für Rechtsanwälte: Schließlich führt die Übernahme des Kostenrisikos dazu, dass man auch Mandate für bonitätsschwache Personen oder Unternehmen annehmen kann – das Honorar für die eigene Tätigkeit ist also sicher.

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2. August 2008 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Investor | Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , ,

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