Bank wird teurer: Kann ich mich wehren?
Banken sind Wirtschaftsbetriebe. Sie müssen Umsatz machen, um nach Abzug aller Kosten profitabel zu sein. Dabei haben sie es grundsätzlich leichter als andere Unternehmen: Man könnte sagen, sie sitzen an der (Geld)Quelle. Doch was tun, wenn meine Bank teurer wird – was kann ich dagegen tun?
Wieder einmal muss man verschiedene Fälle unterscheiden. Ändert sich der Zinssatz auf Sparbuch oder Kredit, kann dies mit der Änderung der Leitzinsen zu tun haben. Hat man eine Zinsbindung vereinbart, zahlt bzw. bekommt also immer einen Auf- bzw. Abschlag gemessen an Libor, Euribor & Co (und was ist das?), kann man sich in der Regel nicht wehren: Der Zinssatz macht die Bewegungen des Leit-Zinssatzes von EZB, FED oder anderen Zentralbanken mit. Das ist normalerweise so in den Verträgen vereinbart, doch Nachschau lohnt sich immer.
Hat man keine Zinsbindungen vereinbart, kann die Bank grundsätzlich machen was sie will – bzw. was der Kunde aushält. Verschlechtert sich die eigene Bonität, setzt die Bank mit höheren Zinsen noch eins drauf, könnte man sagen. Auch Sparbuchzinsen waren lange Zeit gute Verdienstquellen, indem man als Bank einseitig an der Zinsschraube drehte. Diese Zeiten gehören immer mehr der Vergangenheit an. Verhandeln lohnt sich, der Wettbewerb unter Banken ist groß, und irgendein Institut bietet sich immer für einen Wechsel an.
Werden Gebühren und Spesen angepasst, sollte man einen Blick in die AGB der Bank werfen: darf sie solche Anpassungen vornehmen, und wenn ja, auch über der Inflationsrate?
Ansonsten kann man der Gebührenänderung schriftlich widersprechen – was aber vermutlich auf eine Auseinandersetzung hinausläuft bzw. einen bitteren Nachgeschmack auf beiden Seiten verursachen könnte. Auch hier halte ich persönlich das Gespräch und die Verhandlung für sinnvoller. Bei Gebühren und Spesen sollte man aber immer überlegen, ob sich Zeit & Nerven lohnen – meist geht es um “Peanuts”.
Ein besonderer Fall ist, wenn die Bank nachträglich gänzlich neue Gebühren einführt, wie z.B. eine Fremdwährungskredit-Abwicklungsgebühr oder Basel II-Prüfungsgebühr, weil sich der “interne Abwicklungsaufwand” vermehrt habe.
Das kann die Bank nicht so einfach durchsetzen, und Sie haben gute Chancen, dem zu widersprechen. Natürlich nur dann, wenn in bestehende Verträge eingegriffen wird. Für Neukunden kann die Bank ihren Preis und ihre Gebühren jederzeit anpassen.
Mein Rat: Bevor Sie sich über die teure Bank aufregen, überlegen Sie, um wieviel Geld es hier überhaupt geht. Lohnt sich der Ärger, dann prüfen Sie, ob Sie etwas gegen die Teuerung unternehmen können – ein Bankwechsel bleibt immer offen.
