Beamte: Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit?

Wird ein Beamter berufsunfähig, spricht man umgangssprachlich auch gerne von einer Dienstunfähigkeit. Dies kommt daher, dass einen besonderen Berufsstatus besitzen und in einem gesonderten Dienstverhältnis stehen. In der Regel entrichtet der keine vorsorgenden Zahlungen, sondern diese werden vom Staat bei einer eintretenden Invalidität übernommen.

Daher gibt es die Konstellation “Beamter berufsunfähig” eigentlich nicht – aus diversen gründen empfiehlt sich trotzdem die entsprechende . Denn tritt bei einem Beamten die ein, bedeutet dies aufgrund der feinen Differenzierung nicht, dass er automatisch auch dienstunfähig ist und einen auf ein Ruhegehalt hat.

So ist ein Beamter dann berufsunfähig wenn er aufgrund einer Krankheit oder auch einer Verletzung seinen nicht mehr ausüben kann. Zumeist reicht es hier aus, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent nachgewiesen wird. Dienstunfähig ist hingegen ein Beamter aber erst dann, wenn er aufgrund von Erkrankungen oder körperlichen sowie geistigen Beschwerden seinen dauerhaft nicht mehr ausüben kann und ein ärztliches Attest dies belegt. Im Einzelfall kann dies dann bedeuten, dass der berufsunfähige Beamte trotz potenzieller Erkrankungen eine andere Tätigkeit aufnehmen muss und sich die Berufsunfähigkeit eben nur auf seinen gewohnten Dienst auswirkt, den er nicht mehr ausüben kann.

Dieser feine aber bedeutende Unterschied der Berufsunfähigkeit sowie der Dienstunfähigkeit kann dann im Einzelfall gravierende Folgen besitzen und geht zu Lasten des betroffenen Beamten. Denn dieser muss nicht nur einen anderen Beruf ausüben, sondern hat eventuell auch finanzielle Nachteile.

Daher sollten gerade Beamte hier eine entsprechende eigene Vorsorge betreiben und beim Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass diese auch die sogenannte Beamtenklausel enthält. Diese unterscheidet dann nicht in Beamte berufsunfähig sowie die Konstellation Beamte dienstunfähig, sondern setzt vielmehr die Definition der Berufsunfähigkeit mit der der Wertigkeit der Dienstsunfähigkeit gleich.

( gilt für Deutschland)

Geschrieben am 21. April 2009

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