Beleihungswert
Der Beleihungswert ist das Ergebnis der Wertermittlung eines Gegenstandes bzw. Objekts. Er wird von Banken sehr subjektiv angesetzt: Meist ermittelt eine interne Abteilung diesen Wert nach internen Vorgaben. Für Kreditnehmer doppelt bitter: Zuerst wird der Beleihungswert niedrig (pessimistisch) angesetzt, und dann noch mit einem Beleihungssatz von z.B. 50% (bei Firmengebäuden z.B.) multipliziert, was am Ende einen unrealistisch niedrigen Sicherheitenwert ergibt. Die Bank rechnet immer mit dem schlimmsten Fall: Zuschlag bei Versteigerung zum Schätzwert, hohe Mahn-, Gerichts- und Nebengebühren sowie Verzugszinsen, und so weiter. Am Ende ist das zu finanzierende Einfamilienhaus nicht mehr den Kaufpreis von € 300.000,– wert, sondern nur noch 200.000,– – und nur so viel wird finanziert, der Rest soll aus Eigenmitteln kommen.

