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Blankokredit

Ein Blankokredit wird ohne Sicherheiten, also “auf gut glauben” an einen Bankkunden vergeben. Meist handelt es sich um geringfügige - oder sonstige Dispositionsmöglichkeiten. Bei sehr guten Kunden trifft man den Blankokredit in Form von Barvorlagen auch in größeren Summen an. Dass keine Sicherheiten bestellt werden, soll aber nicht heißen, die hätte keinen Zugriff auf den : vielmehr ist dessen gesamtes für die Krediteinbringlichkeit haftbar – wie bei allen Krediten. Sicherheiten beschleunigen nur den Zugriff auf das bzw. sichern der bestimmte Vermögenswerte vor dem Zugriff durch Dritte.

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28. Mai 2009 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , ,

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