Bonität
Die Bonität eines Schuldners ist die Einstufung, wie gut und damit risikolos („bon“) er für den Gläubiger ist. Wesentliche Elemente der Beurteilung sind neben persönlichen Merkmalen wie Alter, Beruf, Zugehörigkeit zum Betrieb insbesondere das verfügbare Einkommen sowie die Haushaltsgröße, d.h. wie viele Personen mit diesem Einkommen das Auskommen finden.
Diese relativ einfach feststellbaren Faktoren werden durch Auskünfte von Dritter Seite ergänzt. Siehe dazu auch die Artikel zur Bonitätsfeststellung sowie zur Bonität im Allgemeinen. Dienstleister erheben und verwalten Daten zum bisherigen Zahlungsverlauf. Die meisten Versandhändler, Internetversandunternehmen, Online-Kredit- und Leasinganbieter, Banken, Versicherungen, und auch Kreditkartenfirmen geben die Daten über Mahnbescheide und Zwangsvollstreckungen an ihr eigenes und fremde Bonitätsregister weiter. Dieser Datenweiterleitung haben Sie oft schon dann zugestimmt, wenn der Kreditantrag unterschrieben oder die Bestellung abgeschickt ist.
Weniger bekannt ist, dass auch pünktliche Zahlungen weitergegeben werden und man aus der Anzahl der Zahlungen, dem Wert und der „Pünktlichkeitsquote“ einen zusätzlichen Anhaltspunkt für die Kreditwürdigkeit ableitet. In letzter Zeit pochen Datenschützer auf stärkere Auskunftspflichten für Auskunfteien (Firmen, die die oben erwähnten Daten verwalten und verkaufen), wie z.B. Schufa und KSV. So sollen Privatpersonen einmal jährlich Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können, um sich gegen ungerechtfertigte Bonitätsherabstufungen zur Wehr setzen zu können.
