Bürgschaftskredit

Ein Bürgschaftskredit ist ein , dessen eine durch einen Dritten bildet. Bei diesem kann es sich z.B. um Privatpersonen, Unternehmen, eine andere oder ein Förderinstitut handeln. Wenn der seinen nicht mehr bezahlen kann, springen diese Bürgen für ihn ein und zahlen der ihr zurück. Meist handelt es sich bei der um eine solidarische, während Forderinstitute idR nur Ausfallsbürgschaften übernehmen.

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30. Juni 2009 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , , , ,

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