Pflichtversicherung
24. November 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonIn Deutschland gibt es bisher nur zwei Pflichtversicherungen: Pflegeversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist man allerdings Arbeitnehmer, besteht automatisch Sozialversicherungspflicht und der Arbeitnehmer ist ab diesem Zeitpunkt renten-, kranken-, arbeitslosen- und pflegeversichert. Die Beiträge zu diesen Pflichtversicherungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Beiträge für die Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden vom Staat festgeschrieben und können auch [...]

