Einkommensnachweis
Der Einkommensnachweis dient vor allem der Bonitätsprüfung von Privatpersonen, wie diese Prüfung vor sich geht, habe ich auf conserio bereits beschrieben. Die Bank wird Sie nicht nur bei Kreditanfragen, sondern auch bei Kontoeröffnungen nach Ihrem Einkommensnachweis fragen. Warum? Man will nur Kunden mit guter Bonität haben, selbst wenn diese “nur” ein normales Girokonto benötigen. Bei Arbeitslosen und Personen in schlechter finanzieller Lage rechnen Banken von vornherein mit “Kopfweh”, also Überziehungen, schleppender Zahlungsmoral und Forderungsausfällen.
Der Einkommensnachweis wird so erbracht:
Privatpersonen legen die letzten 3 Gehaltsbestätigungen oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anstellung bzw. den Arbeitsvertrag vor. Sinnvoll sind vor allem die Gehaltsbestätigungen, da man bei einer Bescheinigung evtl. dem Arbeitgeber erklären muss, wofür man sie benötigt, und der Arbeitsvertrag kann aus dem Jahre Schnee und schon längst hinfällig sein. Man kann es auch einfach so machen, dass man die Kontoauszüge vorlegt, wo die Gehaltseingänge ebenfalls ersichtlich sind.
Bei Selbständigen: durch Vorlage der letzten drei Bilanzen oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Einkommenssteuerbescheide oder Saldenlisten/betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Diese werden bankintern ausgewertet und ergeben schließlich das Hard-Facts-Rating, welches ausschlaggebend für alle Entscheidungen ist.
Wer Liegenschaftsvermögen hat und dieses vermietet, kann der Bank die Mietverträge vorlegen. Weiters kommen noch Erträge aus Wertpapieren oder Renten als “Einkommen” in Frage, die mit Kontoauszügen oder Abrechnungen belegbar sind.
