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Entgeltfortzahlung

Im Krankheitsfall erhält der seinen Lohn bzw. sein für die Dauer von maximal sechs Wochen weiter. Und zwar ist der zur verpflichtet. Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Kalendertage andauert, übernimmt die Krankenkasse die , falls im Vertrag eine entsprechende Klausel vereinbart ist. Der Kranke hat jedoch nur Anspruch auf die , wenn er diese Situation nicht selbst verschuldet hat. Außerdem muss er tatsächlich an der Ausübung seines Berufs gehindert sein. Und schließlich ist dem die spätestens am dritten Tag anzuzeigen und mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Darin steht jedoch keine Angabe über die Art der .

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