Entgeltfortzahlung
Im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer seinen Lohn bzw. sein Gehalt für die Dauer von maximal sechs Wochen weiter. Und zwar ist der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet. Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Kalendertage andauert, übernimmt die Krankenkasse die Unterstützung, falls im Vertrag eine entsprechende Klausel vereinbart ist. Der Kranke hat jedoch nur Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, wenn er diese Situation nicht selbst verschuldet hat. Außerdem muss er tatsächlich an der Ausübung seines Berufs gehindert sein. Und schließlich ist dem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens am dritten Tag anzuzeigen und mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Darin steht jedoch keine Angabe über die Art der Erkrankung.
