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Existenzgründerzuschuss

Wer seinen sicher geglaubten Arbeitsplatz verliert, hat bekanntlich nur sehr geringe Chancen, wieder eine ähnliche zu finden. Die Arbeitsagentur fördert daher Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, mit dem . Dabei zahlt sie ihnen neben dem regulären noch 300 € für die Versicherungen, und das neun Monate lang. Der künftige muss noch einen Anspruch auf ALG von mindestens drei Monaten haben. Er hat einen Business-Plan vorzulegen, der von einer fachkundigen Stelle – also etwa dem – (positiv) begutachtet sein muss. Nach Ablauf der neun Monate kann er einen erneuten stellen, um für ein weiteres halbes Jahr immerhin noch die 300 € monatlich zu erhalten.

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