Existenzgründerzuschuss
Wer seinen sicher geglaubten Arbeitsplatz verliert, hat bekanntlich nur sehr geringe Chancen, wieder eine ähnliche Tätigkeit zu finden. Die Arbeitsagentur fördert daher Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, mit dem Existenzgründerzuschuss. Dabei zahlt sie ihnen neben dem regulären Arbeitslosengeld noch 300 € für die Versicherungen, und das neun Monate lang. Der künftige Jungunternehmer muss noch einen Anspruch auf ALG von mindestens drei Monaten haben. Er hat einen Business-Plan vorzulegen, der von einer fachkundigen Stelle – also etwa dem Steuerberater – (positiv) begutachtet sein muss. Nach Ablauf der neun Monate kann er einen erneuten Antrag stellen, um für ein weiteres halbes Jahr immerhin noch die 300 € monatlich zu erhalten.
