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Fakten zur Einlagensicherung – Wie sicher sind Ihre Spareinlagen?

Lange Zeit war in Österreich die maximale pro Person und Bank gemäß § 93 ff BWG auf 20.000 Begrenzt. Um in der Finanzkrise einen Bankensturm wie in den 30er-Jahren zu vermeiden wurde eine unbegrenzte staatliche Sicherung von Privateinlagen rückwirkend für den Zeitraum von 1.10.2008 bis 31.12.2009 eingeführt. Danach wird die Sicherung pro Person und Institut auf 100.000 begrenzt. Ab 1.1.2010 sind dann nicht nur private Sparer sondern unter gewissen Bedingungen auch Klein und Mittelbetriebe geschützt.

Unter die staatliche fallen:

- Sparbücher aller Art
- Giro-, Gehalts-, Pensionskonten
- Festgelder in und EWR-Währungen wie CHF, ISK und NOK
- Bausparkonten
- Gelder bei betrieblichen Vorsorgekassen
- Guthaben auf Wertpapierdepots und Wertpapierverrechnungskonten

Achtung: Nicht gesichert sind Guthaben in Fremdwährungen außerhalb des EWR, Guthaben von öffentlichen Körperschaften, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds und großen Kapitalgesellschaften. Auch Vorstände und Aufsichtsräte und deren Angehörige stehen nicht unter dem Schutz der sollte ihre Bank pleite gehen.
Bei Niederlassungen ausländischer Banken besteht zwar die Pflicht einer Sicherungseinrichtung anzugehören, was jedoch noch lange nicht bedeutet, dass jetzt eine unbegrenzte vorherrscht.

Noch viel mehr gilt das Motto: „Andere Länder andere Sitten“ für Sparbücher im Ausland:
Hier gelten grundsätzlich die jeweils dort vorherrschenden Bestimmungen. Allerdings gibt es innerhalb der EU besteht eine einheitliche Regelung, wonach die Einlagen derzeit bis 50.000 und ab 1. 1.2010 bis 100.000 garantiert sind. In Deutschland, Slowenien, Irland und Dänenmark wurde ebenfalls eine unbegrenzte, staatliche eingeführt. Weniger glücklich im Falle von Bankenkonkursen sind Sparer in der Schweiz, wo die auf 30.000 Schweizer Franken beschränkt ist.

Was tun wenn die Bank krachen geht?

Im Konkursfall der Bank können die Sparer bzw. Kontoinhaber von der jeweils zuständigen die Auszahlung ihrer Einlagen innerhalb von drei Monaten ab Legitimation verlangen. Bis zur von 50.000,- sind die Haftungsdächer bzw. Sicherungsinstitute dazu verpflichtet, den Sparern unverzüglich das Geld zurück zu erstatten. Ist der betreffende Haftungsverband pleite oder übersteigt dieser Betrag die 50.000--Grenze dann springt der ein um den Differenzbetrag (derzeit unbegrenzt, ab 1.1.2010 bis 100.000 ) innerhalb von drei Monaten zurückzubezahlen. In Österreich gibt es folgende Haftungsverbände:

· Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft
· Österreichische Raiffeisen-
· Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft (Volksbanken)
· HYPO-Haftungsgesellschaft
· der Banken & Bankiers

Dieser Artikel wurde von Michael Kordovsky verfasst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die Aussagen geben die aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Eine Haftung für eventuell auf Basis dieser Informationen getroffene Anlageentscheidung ist ausgeschlossen.

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20. März 2009 | Von Michael Kordovsky | Kategorie: Kordovsky | Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , ,

Ein Kommentar
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  1. [...] Weitere Informationen: Tagesgeld in der Schweiz anlegen Fakten zur Einlagensicherung – Wie sicher sind Ihre Spareinlagen? [...]

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