Fakten zur Einlagensicherung – Wie sicher sind Ihre Spareinlagen?
Lange Zeit war in Österreich die maximale Einlagensicherung pro Person und Bank gemäß § 93 ff BWG auf 20.000 Euro Begrenzt. Um in der Finanzkrise einen Bankensturm wie in den 30er-Jahren zu vermeiden wurde eine unbegrenzte staatliche Sicherung von Privateinlagen rückwirkend für den Zeitraum von 1.10.2008 bis 31.12.2009 eingeführt. Danach wird die Sicherung pro Person und Institut auf 100.000 Euro begrenzt. Ab 1.1.2010 sind dann nicht nur private Sparer sondern unter gewissen Bedingungen auch Klein und Mittelbetriebe geschützt.
Unter die staatliche Einlagensicherung fallen:
- Sparbücher aller Art
- Giro-, Gehalts-, Pensionskonten
- Festgelder in Euro und EWR-Währungen wie CHF, ISK und NOK
- Bausparkonten
- Gelder bei betrieblichen Vorsorgekassen
- Guthaben auf Wertpapierdepots und Wertpapierverrechnungskonten
Achtung: Nicht gesichert sind Guthaben in Fremdwährungen außerhalb des EWR, Guthaben von öffentlichen Körperschaften, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds und großen Kapitalgesellschaften. Auch Vorstände und Aufsichtsräte und deren Angehörige stehen nicht unter dem Schutz der Einlagensicherung sollte ihre Bank pleite gehen.
Bei Niederlassungen ausländischer Banken besteht zwar die Pflicht einer Sicherungseinrichtung anzugehören, was jedoch noch lange nicht bedeutet, dass jetzt eine unbegrenzte Einlagensicherung vorherrscht.
Noch viel mehr gilt das Motto: „Andere Länder andere Sitten“ für Sparbücher im Ausland:
Hier gelten grundsätzlich die jeweils dort vorherrschenden Bestimmungen. Allerdings gibt es innerhalb der EU besteht eine einheitliche Regelung, wonach die Einlagen derzeit bis 50.000 Euro und ab 1. 1.2010 bis 100.000 Euro garantiert sind. In Deutschland, Slowenien, Irland und Dänenmark wurde ebenfalls eine unbegrenzte, staatliche Haftung eingeführt. Weniger glücklich im Falle von Bankenkonkursen sind Sparer in der Schweiz, wo die Einlagensicherung auf 30.000 Schweizer Franken beschränkt ist.
Was tun wenn die Bank krachen geht?
Im Konkursfall der Bank können die Sparer bzw. Kontoinhaber von der jeweils zuständigen Einlagensicherung die Auszahlung ihrer Einlagen innerhalb von drei Monaten ab Legitimation verlangen. Bis zur Höhe von 50.000,- Euro sind die Haftungsdächer bzw. Sicherungsinstitute dazu verpflichtet, den Sparern unverzüglich das Geld zurück zu erstatten. Ist der betreffende Haftungsverband pleite oder übersteigt dieser Betrag die 50.000-Euro-Grenze dann springt der Staat ein um den Differenzbetrag (derzeit unbegrenzt, ab 1.1.2010 bis 100.000 Euro) innerhalb von drei Monaten zurückzubezahlen. In Österreich gibt es folgende Haftungsverbände:
· Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft
· Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung
· Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft (Volksbanken)
· HYPO-Haftungsgesellschaft
· Einlagensicherung der Banken & Bankiers

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