Feindliche Übernahme

Bei der feindlichen Übernahme erwirbt der ein Unternehmen, ohne mit dem , dem Aufsichtsrat oder anderen Gremien verhandelt zu haben. Stattdessen wendet er sich direkt an die , meist also die Aktionäre. Er verspricht sich große Möglichkeiten und kauft, obwohl ihm lediglich die öffentlich zugänglichen Informationen zur Verfügung stehen. Meist liegt ihm gar nichts am des Unternehmens; vielmehr wird er es bald wieder veräußern. Um die Aktionäre auf seine Seite zu ziehen, bewertet der ihre Anteile unrealistisch hoch. Dem Unternehmen selbst bleiben zwar theoretisch verschiedene Möglichkeiten, die feindliche Übernahme zu verhindern, allerdings handelt es sich meist um ohnehin angeschlagene Betriebe, die nicht mehr zu großen finanziellen Anstrengungen in der Lage sind.

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24. Dezember 2009 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , , , , , , , , , ,

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