Fernabsatzvertrag
Der Fernabsatz bezeichnet alle Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen, die ausschließlich über das Fernkommunikationsnetz abgewickelt werden – ein Markt, der seit einigen Jahren ständig wächst. Dazu gehören die telefonische Bestellung von Katalogartikeln (auch bei Shopping-Sendern) und natürlich das riesige Feld des Online-Handels. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Finanzgeschäfte abwickelt oder Bekleidung erwirbt. Das Fernabsatzrecht regelt alle derartigen Transaktionen. Danach muss der Lieferant den Verbraucher vorab genau über die Ware, den Preis inkl. möglicher Zusatzkosten und vor allem über das Widerrufsrecht informieren. Denn von wenigen Ausnahmen abgesehen darf der Kunde die per Fernabsatz erworbenen Artikel binnen 14 Tagen zurücksenden, er kann also von Kauf zurücktreten.
