Forderungsabtretung
Die Abtretung von Forderungen ist ein weit verbreitetes Mittel zur Kreditsicherung. Im Privatbereich tritt der künftige Schuldner meist eine einzige Forderung an das Geldinstitut ab, etwa eine Lebensversicherung oder einen Teil seines Gehalts. Unternehmer dagegen können alle bestehenden und künftigen Forderungen abtreten, die sie gegen ihre Kunden haben. Man unterscheidet die stille von der offenen Forderungsabtretung. Im ersten Fall erfährt der Drittschuldner, also etwa der Chef des Kreditnehmers, nichts davon und überweist das Gehalt weiterhin auf das Konto seines Mitarbeiters. Bei der offenen Forderungsabtretung erhält beispielsweise die Versicherungsgesellschaft Kenntnis von der vertraglichen Vereinbarung und zahlt im Fall der Fälle die Summe nur an die Bank aus. Diese darf die abgetretenen Forderungen nur dann beanspruchen, wenn ihr ein Verlust durch ausbleibende Raten droht. Die Abtretung erlischt, sobald die gesamte Kreditsumme mit allen Nebenkosten vollständig bezahlt ist.

