Gehaltspfändung
Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist ein beliebtes Mittel von Gläubigern, die befürchten, ihre Forderungen nicht bezahlt zu bekommen. Allerdings bedarf es dazu im Vorfeld der gerichtlichen Klärung des zugrunde liegenden Sachverhalts und eines entsprechenden Urteils. Erst mit diesem so genannten vollstreckbaren Titel ist es möglich, an den Arbeitgeber des Schuldners heranzutreten und die Überweisung des pfändbaren Teils von Lohn oder Gehalt zu verlangen. Eine Ausnahme stellen Kreditverträge dar, in denen der Kreditnehmer für den Fall der Fälle einer Gehaltspfändung zugestimmt hat. Auch in einer Privatinsolvenz bleibt dem Schuldner nur der pfändungsfreie Teil seiner gesamten Einkünfte.
