Geld von fremden Konten überweisen
“Wie kann man Geld von fremden Konten auf das eigene überweisen?” Das ist eine wirklich gute und oft verständliche Frage, sieht man sich nur die immer schlechter werdende Zahlungsmoral von Firmen wie auch Privatpersonen an. “Wenn die mein Geld nicht überweisen, mach ich’s halt selbst” – eigentlich verlockend, oder nicht?
Tatsächlich gibt es eine Möglichkeit dafür: das Einzugsermächtigungsverfahren. Alles, was man braucht, ist ein eigenes (Firmen)Bankkonto, einen Rahmenvertrag mit der eigenen Bank und die Unterschrift/das Einverständnis desjenigen, von dessen Konto der Einzug stattfinden soll. Im Rahmenvertrag verpflichten Sie sich auch dazu, das Instrument nicht missbräuchlich zu verwenden.
Ihr Kunde kann jeden solchen Einzug ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen, normalerweise innerhalb von 42 Tagen nach Einzug. Die Bank hat dies zu machen, ohne nach den Gründen zu fragen. Damit verlieren Sie das Geld wieder. Anders wäre es beim Abbuchungsauftrag: Hier ermächtigt Ihr Kunde schriftlich seine Bank, Lastschriften von Ihnen zu akzeptieren. Diese können nur auf Kulanz und nur binnen kurzer Frist zurückgebucht werden.
Achtung: Wenn Sie Geld von fremden Konten ohne Ermächtigung des Kontoinhabers abbuchen, ist das Betrug und bringt Ihnen so oder so nichts – das Geld wird einfach wieder zurückgebucht. Welch dreiste Methoden im Umlauf sind, zeigt diese Leserfrage.
Das Einzugsermächtigungsverfahren wird dennoch gerne genutzt, weil man damit die Kundenzahlungen wesentlich früher bekommt und von sich aus bestimmen kann, wann das Geld überwiesen wird. Ist das Kundenkonto freilich nicht gedeckt, kann die Lastschrift auch abgelehnt werden – dann werden Sie mit relativ hohen Kosten belastet, die Sie wiederum vom Kunden einfordern müssen.
