Geldrente

Die Geldrente kommt u. a. in der Regelung von Schadenersatzforderungen zum Tragen. Wer einen Dritten gesundheitlich beeinträchtigt und dadurch dessen mindert, muss für den verursachten aufkommen, und zwar in Form einer Geldrente. Dabei spielt es keine Rolle, ob die fahrlässig oder vorsätzlich zustande kam. Das gilt auch entsprechend, wenn man eine tötet, die unterhaltspflichtig war. Voraussetzung für die zur Geldrente ist immer, dass ein das Verschulden feststellt. In begründeten Ausnahmefällen kann der auch eine verlangen.

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