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Geldrente

Die Geldrente kommt u. a. in der Regelung von Schadenersatzforderungen zum Tragen. Wer einen Dritten gesundheitlich beeinträchtigt und dadurch dessen Erwerbsfähigkeit mindert, muss für den verursachten aufkommen, und zwar in Form einer Geldrente. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verletzung fahrlässig oder vorsätzlich zustande kam. Das gilt auch entsprechend, wenn man eine Person tötet, die unterhaltspflichtig war. Voraussetzung für die zur Geldrente ist immer, dass ein Strafgericht das Verschulden feststellt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Geschädigte auch eine Einmalzahlung verlangen.

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