Geldschuld

Bei der Geldschuld ist der Schuldner dazu verpflichtet, dem Gläubiger eine bestimmte zu bezahlen, die betragsmäßig festgesetzt ist. Man unterscheidet zwei Arten der Geldschuld. Die häufigste ist die Geldsummenschuld. Dabei ist der Wert in Währungseinheiten festgelegt und bezieht sich auf den – das trägt der Gläubiger. Bei der Geldwertschuld richtet sich die Schuld nach einer Sache, die einen bestimmten Wert verkörpert. Geldschulden sind immer Bringschulden; der Schuldner hat sie auf eigene Kosten und auf eigene dem Gläubiger auszuhändigen. Da aber der per Gesetz der Wohnort bzw. die des Schuldners ist, reicht zur Fristenwahrung die rechtzeitige Absendung/ Überweisung des Geldes.

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