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Geldschuld

Bei der Geldschuld ist der dazu verpflichtet, dem eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen, die betragsmäßig festgesetzt ist. Man unterscheidet zwei Arten der Geldschuld. Die häufigste ist die Geldsummenschuld. Dabei ist der in Währungseinheiten festgelegt und bezieht sich auf den Nennwert – das Inflationsrisiko trägt der . Bei der Geldwertschuld richtet sich die Schuld nach einer Sache, die einen bestimmten verkörpert. Geldschulden sind immer Bringschulden; der hat sie auf eigene und auf eigene dem auszuhändigen. Da aber der Erfüllungsort per Gesetz der Wohnort bzw. die Geschäftsadresse des Schuldners ist, reicht zur Fristenwahrung die rechtzeitige Absendung/ Überweisung des Geldes.

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