Geldschuld
Bei der Geldschuld ist der Schuldner dazu verpflichtet, dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen, die betragsmäßig festgesetzt ist. Man unterscheidet zwei Arten der Geldschuld. Die häufigste ist die Geldsummenschuld. Dabei ist der Wert in Währungseinheiten festgelegt und bezieht sich auf den Nennwert – das Inflationsrisiko trägt der Gläubiger. Bei der Geldwertschuld richtet sich die Schuld nach einer Sache, die einen bestimmten Wert verkörpert. Geldschulden sind immer Bringschulden; der Schuldner hat sie auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr dem Gläubiger auszuhändigen. Da aber der Erfüllungsort per Gesetz der Wohnort bzw. die Geschäftsadresse des Schuldners ist, reicht zur Fristenwahrung die rechtzeitige Absendung/ Überweisung des Geldes.

