Geldwäschegesetz
18. Januar 2010 | Von Mag. J. Fischler | Diesen Artikel kommentierenGeldwäsche als solche stellt einen Straftatbestand dar, abgesehen von den vorausgegangenen Aktionen. Zumindest die Industrienationen haben daher weitreichende Gesetze erlassen, um die Geldwäsche einzudämmen, wenn schon nicht völlig zu verhindern. Danach sind Banken und Versicherungen, aber auch Anwälte, Steuerbrater und insgesamt Händler verpflichtet, grundsätzlich die Identität ihrer Kunden festzustellen. Wenn jemand einen hohen Betrag (meist über 15.000 €) bar einzahlt, wird dieser Vorgang dokumentiert, und die entsprechenden Unterlagen sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Sollten Verdachtsmomente auf Geldwäsche auftauchen, muss dieser Personenkreis dies auch den Behörden anzeigen. Im internationalen Reiseverkehr ist jeder verpflichtet, die mitgeführten Barbeträge oberhalb der Grenze von 10.000 € zuvor anzumelden. Wer sein Geld ordnungsgemäß verdient hat, muss somit auch nichts befürchten.

