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Geldwäschegesetz

als solche stellt einen Straftatbestand dar, abgesehen von den vorausgegangenen Aktionen. Zumindest die Industrienationen haben daher weitreichende Gesetze erlassen, um die einzudämmen, wenn schon nicht völlig zu verhindern. Danach sind Banken und Versicherungen, aber auch Anwälte, Steuerbrater und insgesamt verpflichtet, grundsätzlich die Identität ihrer Kunden festzustellen. Wenn jemand einen hohen (meist über 15.000 €) bar einzahlt, wird dieser Vorgang dokumentiert, und die entsprechenden Unterlagen sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Sollten Verdachtsmomente auf auftauchen, muss dieser Personenkreis dies auch den Behörden anzeigen. Im internationalen Reiseverkehr ist jeder verpflichtet, die mitgeführten Barbeträge oberhalb der Grenze von 10.000 € zuvor anzumelden. Wer sein ordnungsgemäß verdient hat, muss somit auch nichts befürchten.

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