Geldwerter Vorteil
Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Chef zusätzlich zum Gehalt Sachleistungen, und sei es nur in Form eines besonders günstigen Kantinenessens. Dies stellt für den Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil dar, der leider prinzipiell zu versteuern ist. Auch Weihnachtsgeschenke oder solche anlässlich des Firmenjubiläums zählen dazu, sofern sie die Grenze von 110 € übersteigen. Das klassische Beispiel für den geldwerten Vorteil ist jedoch der Betriebswagen, der auch privat genutzt werden darf. Weniger häufig kommt es zu einem Kredit, den der Chef einem Mitarbeiter gewährt. Sofern dies zu den marktüblichen Konditionen geschieht, muss der Schuldner nichts versteuern. Sobald er jedoch einen Vorteil durch niedrige Zinsen hat, ist diese Ersparnis in der Steuererklärung anzugeben.

