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Gemeinschafts-Geschmacksmuster

Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Europäischen Union ist eine gute Möglichkeit, eigene Erzeugnisse kostengünstig vor Nachahmung und Ideenklau zu schützen. Das Schutzrecht betrifft dabei vor allem Linien, Farben, Konturen, Strukturen oder die Gestalt von Produkten, die bisher noch nicht geschützt waren. Die Kosten betragen zwischen 300 und 400 Euro, die Einreichung beim Europäischen Harmonisierungsamt kann auch über die nationalen Patent- und Markenämter erfolgen. Die Rechtsgrundlage bildet die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Der gilt für 5 Jahre und ist verlängerbar. Anders als beim Markenschutz kann man mit diesem gegen jedwede Verwendung eigener Erzeugnisse vorgehen, eine markenmäßige Benutzung ist nicht zu beweisen. Der Geschmacksmusterschutz ist also sehr weit reichend und vielfältig einsetzbar, und sollte jedenfalls überlegt, wenn man sich Patent oder internationalen Markenschutz (noch?) nicht leisten kann.

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20. Januar 2010 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , ,

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