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Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke bezeichnet einen EU-weit gültigen Markenschutz, der durch eine zentrale Anmeldung und einfache Abwicklung gekennzeichnet ist. Wer sich eine Gemeinschaftsmarke sichert, kann diese alleine benutzen und die Nutzung Dritten untersagen. Noch dazu ist sie mit ca. € 1.000,– leistbar und daher auch für junge Unternehmer oder Erfinder zu finanzieren. Die Eintragung erfolgt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder nationalen Patentämtern, jeweils mit derselben Wirkung. Wer sie elektronisch einbringt (E-Filing), spart sich ca. 100 Euro. Der Markenschutz der Gemeinschaftsmarke ist 10 Jahre lang aufrecht und kann dann wieder auf 10 Jahre verlängert werden.

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20. Januar 2010 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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