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Gemeinschaftspatent

Schon seit langer Zeit – seit mehr als 30 Jahren – bemüht sich die Europäische Union bzw. Vorgängerorganisationen um die Einführung eines gemeinsamen, einheitlichen Patentrechtsschutzes für die gesamte Europäischen Gemeinschaft. Streitigkeiten aus Patenten könnten vor einem gemeinsamen Gericht ausgetragen werden. Die Vergabe des Gemeinschaftspatents würde vom Europäischen Patentamt übernommen und sollte nationale Patente überflüssig machen. Für den -Bürger würde dies mit großer Wahrscheinlichkeit zu weniger und günstigerem Markenschutz führen. Die einzelnen Staaten wollen jedoch nationale Patentämter nicht aufgeben, was zu einem Spannungsfeld führt. Und so steht es auch nach 30jährigen Bemühungen noch immer in den Sternen, ob sich der Koloss, der sich Union nennt, jemals zu diesem sinnvollen und mutigen Schritt entscheidet. Ein Gemeinschaftspatent wäre eine wirkliche Erleichterung, wie schon das bereits durchgesetzte Gemeinschaftsgeschmacksmuster bewiesen hat.

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21. Januar 2010 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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