Genehmigtes Kapital
Hierbei handelt es sich um die Anzahl oder den Wert von Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung von der jeweiligen Hauptversammlung (3/4 Mehrheit) genehmigt worden ist. Auch der Aufsichtsrat muss der Kapitalerhöhung zustimmen. Das genehmigte Kapital (auch: zugelassenes Kapital) wird dann in das Handelsregister eingetragen. Die genauen Bestimmungen, welche bei jedem börsennotierten Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen können, sind in der Satzung der jeweiligen Gesellschaft festgehalten. In Deutschland trat im November 2008 das “Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)” in Kraft, welche genehmigtes Kapital auch im Rahmen von GmbHs rechtlich ermöglicht.

