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Generalversammlung

Die Generalversammlung dient verschiedenen Vereinigungen (Firmen, Kirchen, Gewerkschaften etc.) als Organ der Entscheidungsfindung. Die jeweiligen Bestimmungen dazu sind in Österreich, der Schweiz und in Deutschland recht unterschiedlich. Im Allgemeinen kann man aber sagen, dass alle Mitglieder oder Mitarbeiter rechtzeitig eingeladen werden müssen, dass die Versammlung selbst meist von einem Mitglied der Geschäfts- oder Vereinsleitung geführt wird und dass die Entwicklungen eines bestimmten Zeitraumes (z.B. 1 Jahr) diskutiert werden. Dabei gibt es eine bestimmte Tagesordung sowie einen Protokollführer. Außerdem gibt es bei einer Generalversammlung oft Abstimmungen, die für das Folgejahr bindend sind.

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2. Februar 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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