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Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kann von volljährigen natürlichen Personen oder juristischen Personen erteilt werden. Es handelt sich dabei im Gegensatz zur Spezialvollmacht, welche nur in einem bestimmten Fall gilt, um eine komplette Ermächtigung. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit zur Vertretung bei Behörden bzw. auf die Möglichkeit einer umfassenden Vertretung in jeder Hinsicht. Bei juristischen Personen (Gesellschaften oder Ähnliches) erstreckt sich die Generalvollmacht nicht nur auf rechtliche, sondern auch auf Stellvertretungen, die sich aus der jeweiligen Satzung ergeben. In Deutschland gibt es außerdem noch eine sogenannte Handlungsvollmacht und eine Prokura, die Gemeinsamkeiten mit der Generalvollmacht aufweisen, sich in einigen Punkten jedoch davon unterscheiden.

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4. Februar 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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