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Generationenvertrag

Unter dem Generationenvertrag versteht man die Absicherung der aktuellen Renten durch die Beträge zur Pensionversicherung der aktuell Erwerbstätigen. Das bedeutet, dass die Beiträge für die Pensionsversicherung eines Erwerbstätigen dafür verwendet werden, Pensionen auszuzahlen. Im Gegenzug dazu sollte sich der Erwerbstätige auch darauf verlassen können, dass wenn sie oder er irgendwann in Ruhestand geht, seine wiederum durch die dann aktuell Erwerbstätigen bezahlt wird. Es handelt sich hierbei steuerrechtlich gesehen, um ein Umlageverfahren in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Von diesen Umlagen ist aber nicht nur die Pensionversicherung betroffen, sondern auch die Krankenversicherung. Heftige Diskussionen in Bezug auf die Finanzierbarkeit dieses Systems haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder die Öffentlichkeit beherrscht.

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4. Februar 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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