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Genossenschaftsbank

Genossenschaftsbanken sind Banken, die rechtlich gesehen als organisiert sind. Genossenschaftsbanken haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert in der christlichen Soziallehre und dem . Genossenschaftsbanken gründen auf genossenschaftlichen Grundsätzen wie Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung, die auf Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen zurückgehen. Außerdem gelten heute noch folgenden Bestimmungen: Demokratiebewusstsein, Gleichheit und Emanzipation von Fremdbestimmung. Geschäftsanteile von Genossenschaftsbanken können sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen gekauft werden. Höhe und Anzahl der Anteile werden in der Satzung der geregelt. Im Vordergrund steht dabei die Bindung des Mitglieds an die und nicht die Geldeinlage selbst. Unabhängig davon, wie wieviele Anteile jemand besitzt und wie hoch die eingesetzte Summe ist, hat jeder Anleger bzw. jedes Mitglied nur eine einzige Stimme.

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16. März 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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