Gesamtbetrag der Einkünfte
Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Spezielle Bedeutung kommt diesem Begriff im Einkommensteuerrecht zu, da er bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens eine maßgebliche Rolle spielt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird berechnet aus allen Einkunftsarten des Steuerpflichtigen (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen). Diese Summe wird vermindert um die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und diverse Entlastungs- und mögliche Abzugsbeträge – je nach Einzelfall und Berechtigung – und ergibt damit schließlich das Einkommen, das der Besteuerung zugrundegelegt wird. Auch die Berechnung diverser Steuerermäßigungen, wie z. B. die Ermittlung der abzugsfähigen Spenden oder die Ermittlung der zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen greift auf diesen Begriff zurück.
