Gesellschaft
Der Begriff wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. In der Soziologie bezeichnet er eine Gruppe von Menschen, im Staatsrecht die dem Staat gegenüberstehenden Bürger und in Wirtschaft und Recht schließlich ist es der Zusammenschluß von Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck. Es existieren verschiedene Gesellschaftsformen, die wiederum unterteilt sind, und zwischen denen teilweise gravierende Unterschiede bestehen, und zwar sowohl bei den Grundmodalitäten, als auch bezüglich der Haftungsstruktur, und natürlich im Steuer- und Sozialsversicherungsrecht. Bei den Personengesellschaften gibt es die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH & Co. KG, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) sowie die Stille Gesellschaft (stG). Bei den Genossenschaften wird unterschieden zwischen denen mit beschränkter und unbeschränkter Haftung (reg.GenmbH, reg.GenmuH). Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Dies betrifft Regelung in Deutschland. In Österreich bestehen an Gesellschaftsformen die GmbH, die AG, die OG, die KG, die GesbR, die stG und die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen).
