conserio

Gesellschaftsrecht

Teil des deutschen Privatrechts ist das . Die näheren Bestimmungen regeln die §§ 705-740 BGB. Darin wird bestimmt, dass die Gesellschafter per die „Erreichung eines gemeinsamen Zweckes“ (§ 705 BGB) verfolgen. Das speist sich aber nicht allein aus dem genannten Bereich des BGB, sondern auch weitere Rechtsquellen regeln die Vorschriften des Gesellschaftsrechts. Die wichtigsten hierbei sind:

  • BGB
    Gesellschaft (§§ 705-740 BGB), Vereinsrecht (§§ 21ff BGB; § 54 BGB)
  • Handelsgesetzbuch
    OHG (§§ 105-160 HGB), KG (§§ 161-177a HGB), stG (§§ 230-236 HGB)
  • Aktiengesetz
    Aktiengesetz (§§ 1-410 AktG)
  • -Gesetz
    -Gesetz (§§ 1-85 GmbHG)

Die im dargestellten Gesellschaftsformen sind unabänderlich und unter­liegen nicht der Vertragsfreiheit, die ansonsten im Privatrecht grundsätzlich gilt. Das Gesell­schaftsrecht ermöglicht zwei Gesellschaftsarten: die Personengesellschaften und die Kör­perschaften. GbR, OHG, KG u.a. sind Personengesellschaften. , , Vereine, Genos­senschaften u.a. sind Körperschaften. Körperschaften sind aber juristische Personen, d.h. nur diese haften und nicht die Gesellschafter. Im Gegensatz dazu sind Personengesell­schaften keine juristischen Personen, d.h. die Gesellschafter haften direkt und persönlich mit ihrem Privatver­mö­gen.

Die rechtliche Situation in Österreich ist weitestgehend identisch. Hier regelt insbesondere das Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (vgl. §§ 1175-1216 ABGB), das Unter­neh­mensgesetzbuch (vgl. §§ 105-188 UGB), das -Gesetz (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG) die Fragen des Gesellschaftsrechts.

Mehr zum Thema

9. März 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

Diesen Artikel kommentieren

Schluss mit teuren Bankzinsen und Spesen:
Die besten Kredite, Karten und Konten gibt es nur im Internet.
Top-Konditionen für Österreich (hier) | für Deutschland (hier)

Wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis aus rechtlichen Gründen: Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen. Die gemachten Angaben dienen einzig zu Informationszwecken und keinesfalls als Aufforderung zu irgendwelchen Handlungen verstanden werden. Zudem muss konkret darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Beiträgen um die Privatmeinung des Autors handelt.


Kontakt
Impressum
Urheberrecht: Alle Rechte vorbehalten. Nutzung der Inhalte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Herausgebers.

Links

Kostenloses E-Mail-Abo

E-Mail-Adresse eingeben: