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Gewerbeaufsicht

Nicht selten wird die Gewerbeaufsicht mit dem Gewerbeamt oder dem Ordnungsamt in den jeweiligen Gemeinden verwechselt. Vielmehr obliegt der Gewerbeaufsicht die Verantwortung und Überwachung der Bereiche, die den Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Umwelt- und Arbeitsschutz betrifft. In diesen Bereichen fungiert die Gewerbeaufsicht als zuständige Auf­sichtsbehörde und hat dabei den Schutz der gesamten Öffentlichkeit zu verantworten. Gerade im Bereich des Arbeitsschutzes hat sich aber eine Aufga­ben­teilung mit den Berufs­genossenschaften herausgebildet. Letztere widmen sich eher dem branchen­spe­zifischen Schutz der eigenen Mit­glieder und damit nur einem kleinen Anteil an der Gesamtbevöl­ke­rung, während die Gewerbeaufsicht bundeslandspezifisch tätig wird. Doch gerade im Bereich des Arbeitsschutzes kommt häufig zu Kooperationen zwischen Gewerbeaufsicht und Be­rufsgenossenschaften, um dann gemeinsam gegen Mängel und Defizite im Arbeitsschutz vorzugehen.

Eine vergleichbare „Gewerbeaufsicht“ gibt es in Österreich nicht. Die diversen Auf­gaben der Gewerbeaufsicht sind verschiedenen Behörden zugeteilt. Das Baurecht über­nimmt die jeweilige Gemeinde (entspricht der LAU-2 der EU-Hierarchieeinteilung). Das Ge­werberecht die sog. Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magi­strat. Der Bereich Arbeitsschutz obliegt der Arbeitsinspektorat bzw. der Umwelt­schutz ist Ländersache und wird von der jeweiligen Landesregierung verantwortet.

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10. März 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , ,

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