Gewerbeaufsicht
Nicht selten wird die Gewerbeaufsicht mit dem Gewerbeamt oder dem Ordnungsamt in den jeweiligen Gemeinden verwechselt. Vielmehr obliegt der Gewerbeaufsicht die Verantwortung und Überwachung der Bereiche, die den Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Umwelt- und Arbeitsschutz betrifft. In diesen Bereichen fungiert die Gewerbeaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde und hat dabei den Schutz der gesamten Öffentlichkeit zu verantworten. Gerade im Bereich des Arbeitsschutzes hat sich aber eine Aufgabenteilung mit den Berufsgenossenschaften herausgebildet. Letztere widmen sich eher dem branchenspezifischen Schutz der eigenen Mitglieder und damit nur einem kleinen Anteil an der Gesamtbevölkerung, während die Gewerbeaufsicht bundeslandspezifisch tätig wird. Doch gerade im Bereich des Arbeitsschutzes kommt häufig zu Kooperationen zwischen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften, um dann gemeinsam gegen Mängel und Defizite im Arbeitsschutz vorzugehen.
Eine vergleichbare Behörde „Gewerbeaufsicht“ gibt es in Österreich nicht. Die diversen Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind verschiedenen Behörden zugeteilt. Das Baurecht übernimmt die jeweilige Gemeinde (entspricht der LAU-2 der EU-Hierarchieeinteilung). Das Gewerberecht die sog. Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat. Der Bereich Arbeitsschutz obliegt der Behörde Arbeitsinspektorat bzw. der Umweltschutz ist Ländersache und wird von der jeweiligen Landesregierung verantwortet.
