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Gewinn

Die Differenz zwischen und wird für gewöhnlich als bezeichnet und weist auf den Erfolg eines Unternehmens hin. Der dient als Grundlage für die Be­messung der zu entrichtenden Steuern für das Unternehmen, daher sind die Vorgaben zur ­ermittlung gesetzlich niedergelegt im HGB bzw. in diversen Steuergesetzen. § 242 HGB regelt die Vorschriften der sogenannten - und Verlustrechnung, d.h. in dieser werden der gesamte und der gesamte , bezogen auf ein Geschäftsjahr, gegenüber gestellt. Daraus lässt sich dann der dieses Geschäftsjahres ermitteln. Der Begriff wird handelsrechtlich sowohl bei einem positiven, als auch bei einem negativen Jahresergebnis verwendet.

Die Gewinnermittlung auf internationalem Parkett folgt zum Teil anderen Regeln und Vorga­ben. Dabei werden nicht nur andere Begrifflichkei­ten (vgl. EBIT und EBITDA) verwendet, sondern auch eine andere Vorgehensweise. Dies kann zum Teil zu einem anderen führen, als dem nach deutschem Handelsrecht er­mittelten.

Die Definition für ist in Österreich identisch. Vergleichbar dem deutschen Recht ist jeder Unternehmer gemäß § 120 UGB („ und “) verpflichtet, mittels Rech­nungslegung oder einer „sonstigen Abrechnung“, die Gewinne oder die Verluste des Ge­schäftsjahres auszuweisen.

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11. März 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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