GmbH-Reform 2010: Typisch österreichischer Mist!

Gestern verkündeten Wirtschaftskammer und Justizministerium die GmbH-Reform 2010: Nur noch 10.000 Euro seien als Stammkapital notwendig, und auch die Notariatskosten sollen beträchtlich sinken. Also genau das, worauf wir Kleinunternehmer (“Laptopgründer” laut WK-Präsident Leitl, brrr …) gewartet hätten, heißt es. Ich finde nicht, aber schon ganz und gar nicht. Auf so etwas habe ich sicher nicht gewartet, im Gegenteil. Wieder mal typisch österreichischer Mist und unternehmerfeindlich!

Wie komme ich zu diesem vernichtenden Urteil? Nun, fangen wir einfach beim Stammkapital an. 10.000 Euro statt 35.000 Euro klingen doch eigentlich recht gut. In Österreich muss man sich aber angewöhnen, sofort nach vergrabenen Hunden zu suchen, und schnell sind sie gefunden: Die 10.000 Euro müssen vollständig in bar aufgebracht werden. Beim alten Stammkapital war nur die Hälfte der 35.000 Euro notwendig, also 17.500 Euro. Na ja, wenigstens 7.500 Euro statt der plakatierten 25.000 Euro Senkung, wenn man es aus bescheidener und relativer Gründerperspektive sieht. Otto Normalunternehmer wird sich auch mit 10.000 Euro in bar schwer tun, mögen sie bei den Verantwortlichen noch so locker sitzen. In Deutschland hat man sich für die Mini-GmbH entschieden. Seit beträchtlicher Zeit kann man sie dort mit einem Stammkapital von nur einem Euro gründen. Das ist eine wirkliche Erleichterung und wird gut angenommen. Fazit: Ob 17.500 Euro oder 10.000 Euro Bareinlage macht nicht wirklich DEN Unterschied. Eine halbe Lösung, typisch Österreich!

Zu den Notariatskosten: Sie würden auf ein Zehntel sinken, wenn man einen Muster-GmbH-Vertrag zum Notar mitbringe. Nur noch 151 Euro seien dann notwendig. Insider wissen aber, dass genau das auch bisher schon möglich war, mit ein wenig Goodwill des Notars. Und dass Musterverträge nicht auf alle Einzelheiten und Besonderheiten individueller Gesellschafterverhältnisse eingehen können, öffnet ein zusätzliches Rechtsvakuum, das ein verantwortungsvoller Notar bisher stopfte. Die alten 2.000 Euro waren dann gut investiert, wenn man sich später Rechtsstreitigkeiten ersparte. Fazit: Die Senkung der Notariatskosten war schon bisher möglich, Einheitsverträge bergen Fallstricke. Bestehendes als Innovation verkaufen und keine Rücksicht auf Unternehmer(rechts)interessen, typisch Österreich!

Dafür will man natürlich auch etwas vom Unternehmer haben. Eh klar. Weil man ja so unglaublich großzügig ist, will man die GmbH künftig zur Bildung von Rücklagen zwischen 10 und 25% verpflichten. Das bedeutet: Macht meine GmbH einen Gewinn, darf ich ihn mir nicht auszahlen, sondern muss einen beträchtlichen Anteil davon im Unternehmen lassen. Ich behaupte, dass der Reiz einer GmbH damit teilweise verloren geht, vor allem dann, wenn sie aus steuerlichen Gründen errichtet werden soll. Vor allem jene GmbH’s, die sehr hohe Gewinne erzielen, dürften von einer solchen Verpflichtung hart getroffen werden. Fazit: Dann lieber die alte Lösung. Leistung wird bestraft, typisch Österreich!

Was noch? Nun, die Wirtschaftskammer versucht sich an der Beseitigung von alten Pfründen wie der verpflichtenden Veröffentlichung der GmbH-Gründung im Amtsblatt der Wiener Zeitung, man könnte sagen, einer modernen Form der Kaiserpost. Liest zwar keiner, aber veröffentlicht muss es dort werden, weil das immer so war. Die Abschaffung wäre eigentlich sinnvoll (auch wenn es nur um Peanuts geht), man holt sich aber gleich einen Rüffel vom Bundeskanzler ein. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Fazit: Alte Pfründe währen ewig, typisch Österreich!

Sie werden bemerkt haben, dass ich kein gutes Haar an der GmbH-Reform 2010 lasse. Für mich ist sie eine typisch österreichische, nicht einmal “halbe” Lösung, sondern eigentlich eine Verschlechterung für potentielle GmbH-Gründer. Ich bin selbst daran interessiert, eine GmbH zu gründen, nun muss ich mir ernsthafte Gedanken darüber machen, sie noch 2009 durchzuziehen. Eine verpflichtende Rücklagenbildung ist hart, vor allem dann, wenn weder Kredite laufen noch irgendwelche Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Das ist pure Bevormundung: Vater und Mutter Staat sitzen im Nacken und schreiben vor, wie man sein Unternehmen zu führen hat.

Meine bescheidene Meinung: GmbH-Reform 2010? Nein, danke!

6 Kommentare zu “GmbH-Reform 2010: Typisch österreichischer Mist!”

  1. GombotzD sagt:

    Also die gesamte Argumentationskette von Ihnen ist nicht schlüssig. Erstens wissen wir noch nicht wie die Rücklagenverordnung genau funktionieren wird und ob das nicht nur bis zu einer gewissen Stammeinlage gilt, oder ob nur jedes Jahr ein Teil des letztjährige Gewinnes hinterlegt wird je nach Stammeinlage. Zweitens sind Sie derzeit dennoch bis 35.000 Euro haftbar – auch wenn sie nur 17500 einzahlen. Dementsprechend doch ein Schritt vorwärts in die richtige Richtung.

    Der Mustervertrag ist für EPU-GmbHs gedacht und dementsprechend dort auch richtig einfach anzuwenden. Für mehrere Gesellschafter wird man sich auch weiterhin einen eigenen Vertrag machen -> und wie man dann mit dem Notar verhandelt ist eine persönliche Sache.

    Relevant ist außerdem die Reduktion der Mindest-KÖSt die jungen Start-Ups hilft welche mit wenig bis keinem Gewinn aussteigen.

    Die Abschaffung der Wiener Zeitung würde viel bringen weil jede Änderung der Gesellschaftsstammdaten dort veröffentlicht werden müssen – auch das ein guter Schritt in die richtige Richtung. – das sind mehr als Peanuts.

    http://twentyfourseven.cc/2009/11/10000-euro-gmbh-fixiert/

  2. Mar sagt:

    Ihre Argumente sind nicht nachvollziehbar und sogar stark irreführend. Offensichtlich haben Sie sich weder mit Unternehmensrecht, nocht mit der vorliegenden Variante der deutschen Mini-GmbH auseinandergesetzt.

    Als Unternehmensinhaber haben Sie Pflichten, das Stammkapital jederzeit bereitzustellen, und eine Sorgfaltspflicht, den Erhalt des Stammkapitals zu pflegen, denn daraus werden im Haftungsfall die Mittel für Geschädigte gezogen. Auch wenn es üblich ist, 17.500 Euro einzuzahlen, und diese sogleich für Investitionen wieder auszugeben, so ist dies rechtlich sehr bedenklich, und kann im Zweifelsfall zu einer Geldstrafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht für den Inhaber führen.

    Im Schadensfall haben Sie also privat die Differenz zu den gesamten 35.000 Euro aufzubringen. Daher muss der Vergleich zwischen 35.000 und 10.000 gezogen werden, nicht wie von Ihnen zwischen 17.500 und 10.000.

    Auch muss die deutsche Mini-GmbH jährlich ein Viertel ihres erwirtschafteten Gewinnes zurücklegen. Diese Regelung der Rücklage hat der Gesetzgeber vorgesehen, auf diese Weise soll die Höhe des Stammkapitals der normalen GmbH (25.000 Euro) erreicht werden. Wenn wir in AT von 10-25% sprechen, haben Sie sogar einen Vorteil ggü. der Variante in DE.

    Ohne persönlich werden zu wollen: Die Unternehmerfreiheit ist in Österreich sicherlich reformbedürftig, aber die Freiheit, die Sie suchen, werden Sie in Irland oder den USA finden – übrigens mit all ihren gesellschaftlichen Folgen.

    • Mag. J. Fischler sagt:

      Danke für Ihren Kommentar, wahrscheinlich habe ich wirklich eher die angelsächsische/amerikanische Einstellung zum Unternehmertum und wäre dort wohl besser aufgehoben – mit allen Konsequenzen, die ich auch durchaus begrüßen würde. Ein Österreich, wo unternehmerisches Handeln und Verantwortung gefördert (WIRKLICH gefördert, nicht politikerrampenlichtgefördert) wird, bleibt Illusion – ebenso mit allen Konsequenzen für Österreich. Wie viel unternehmerisches Potential dadurch ungenützt bleibt, möchte ich mir gar nicht vorstellen. Nicht umsonst geben andere unternehmerische Kulturen das globale Wirtschaftstempo vor.

  3. GmbHRecht.at sagt:

    Nunmehr ist die angekündigte GmbH-Reform vorläufig zum Erliegen gekommen:

    http://www.gmbhrecht.at/gmbh-reform/angekundigter-gesetzesentwurf-ausgeblieben/

  4. Pinter Josef sagt:

    Die gesellschaftlichen Folgen für den einzelnen sind bei uns schlimmer. Weil er absolut handlungsunfähig gemacht wird.

    In USA kann er neu beginnen, bei uns ist einem das Gewerbe versagt.

  5. Martin Müller sagt:

    Wie wird es eigentlich mit der Mindest-Körperschaftsteuer auf die neue GmbH in Österreich aussehen bzw. wird es auch Änderungen bei der Mindest-KÖST ausländische Kapitalgesellschaften geben, die über kein fixes Stammkapital verfügen müssen – bislang hat man auf die GmbH-Bemessung zurückgegriffen (also 1.750€; 5% vom € 35000).

    Ich beabsichtige eine UG (deutsche Mini-GmbH) zu gründen, die in Österreich tätig sein wird.

    Vielleicht hat sich da jemand schon Gedanken gemacht!

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