Gratifikation
Die Gratifikation wird auch als Sondervergütung bezeichnet und stellt eine zusätzliche Geldleistung zum Arbeitslohn für den Mitarbeiter dar. Eine gesetzliche Regelung für Gratifikationen besteht nicht, sie werden freiwillig vom Arbeitgeber gewährt. Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch von seiten eines Arbeitnehmers darauf, wenn sich nicht entweder im Tarifvertrag eine entsprechende Regelung findet, dies speziell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart oder eine betriebliche Übung gegeben ist. Arbeitgeber sind aber im Allgemeinen darum bemüht, eine solche betriebliche Übung nicht entstehen zu lassen und versehen Gratifikationen deshalb oft mit einer Rückzahlungsverpflichtung und einem Freiwilligkeitsvorbehalt. Kennzeichnend für eine Gratifikation ist, dass sie zu einem bestimmten Anlass gezahlt wird. So gibt es Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung anzusehen sind oder Sonderzahlungen für Betriebstreue oder aber auch eine Mischform aus diesen beiden Arten. Beispiele für solche Sondervergütungen sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendung, Prämien oder Sonderzahlungen auf der Grundlage des Erfolges eines Unternehmens zum Jahresende.
