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Grenzsteuersatz

Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus der Steuergesetzgebung betreffend die Einkommensteuer. Der Grenzsteuersatz wird auch als marginaler Steuersatz bezeichnet und ist abhängig vom Einkommen. Er wird angewendet, wenn beim Steuerpflichtigen zusätzliche Zins- oder Kapitalerträge aus Geldanlagen wie Tages- oder vorliegen. Für zusätzliches Einkommen fallen zusätzliche an, der Grenzsteuersatz gibt diese zusätzliche Steuerbelastung in Prozent an. Aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der wird bei der Einkommensteuer der persönliche Steuersatz berechnet. Erhöht sich das Einkommen durch Zinserträge kommt nur für diese zusätzlichen Einnahmen der wesentlich höhere Grenzsteuersatz zum Tragen. Er gibt also nur an, wieviel aus diesen Zinseinnahmen an abzuführen ist. Er darf nicht mit dem Durchschnittsteuersatz verwechselt werden.

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19. März 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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