Handelsabkommen
Zwischen Staaten werden viele Verträge und Abkommen geschlossen. Handelsabkommen gehören sicherlich zu den ältesten zwischenstaatlichen Vertragsformen, in denen Handelsfragen innerhalb von mindestens zwei Staaten geregelt und definiert werden. An diesen Abkommen sind zumeist die jeweiligen Außenministerien beteiligt, oftmals zusätzlich die Wirtschafts- und/oder Handelsministerien. Damit wird dokumentiert, dass die Diplomatie (Außenministerium) und die Wirtschafts- und Handelsbehörden dieses Staates gemeinsame die Interessen dieses Landes im Ausland vertreten. Die diversen Verhandlungen, die dem zwischenstaatlichen Vertrag vorausgegangen sind, fließen natürlich in das Abkommen mit ein. Handelsabkommen widmen sich für gewöhnlich im Detail allen Themen, die den Handel zwischen den unterzeichnenden Staaten und Nationen ebnen, erleichtern und prosperieren lassen. Zollerleichterungen und die Aufhebung von Zollhemmnissen, der Abbau von wirtschaftlichen Hemmnissen für Unternehmen im jeweils anderen Staat, die Regelung und Erleichterung den Ein- und Ausfuhr von Handelsgütern, die Nutzung von Häfen, Flughäfen, Seegebieten oder Überflugrechten, Kooperationen ökonomischer, technischer, künstlerischer und anderer Art, Rohstoffproduktion, -beschaffung und -lieferung, Schutzmaßnahmen gegenüber Unternehmen, der im Abkommen beteiligten Nationen, gleichzeitig eine bestimmte Handelsstrategie gegenüber Gütern anderer konkurrierender Staaten oder Teilregionen. In allen diesen Handelsabkommen drückt sich die voranschreitende weltweite Globalisierung und deren Folgen aus.
