Hedging

Im werden börsen- und finanzspezifische Transaktionen mit doppeltem Boden versehen, das heißt sie werden gegen diverse Risiken abgesichert (engl. „to hedge“ – „sichern, absichern“). Dabei wird eine zweite Transaktion, die mit der eigentlichen zu absichernden Transaktion im Kontext steht, vorgenommen. Ziel eines jeden „Hedge“ ist die vollkommene Absicherung, die in der Realität selten bis kaum erreicht wird, aber zumindest das Risiko weitestgehend minimiert. Hierbei steht die zukünftige Entwicklung eines Kurses (Währung, Wertpapier oder ) im Mittelpunkt, der so realistisch wie möglich prognostiziert werden muss. Da aber niemand einen absolut perfekt voraussagen kann, wird mittels eines Hedgegeschäftes die mögliche Schwankung des angenommenen Kurses des Erstgeschäftes mit anderen börsennahen oder –identischen Instrumenten abgesichert, wie z.B. mit Termingeschäften (Futures, ), aber auch mit sogenannten Derivaten. Hierbei sichert der Hedge die Schwankung durch eine entgegengesetztes Geschäft aus.

Kommt es tatsächlich zu einem Kursverlust im Erstgeschäft, wird im besten Fall dieser Kursverlust vollständig durch den Hedge ausgeglichen, d.h. der Investor soll somit immer gewinnen, unabhängig von der eigentlichen Kursentwicklung auf dem jeweiligen Markt. Im wird zwischen zwei Typen unterschieden, dem antizipativem Hedge und dem Bestandhedge. Letzterer bezieht sich auf bereits getätigte, also bestehende, ersterer dagegen auf in Zukunft beabsichtigte Geschäfte. Die Erfahrung der letzten Jahre, insbesondere seit Herbst 2008 lehrt, dass das selber ein großes Risikogeschäft wurde und damit jeweils alle Erstgeschäfte einem doppelten Risiko aussetzten, indem mit Derivaten und Leerverkäufen operiert wurde. Es setzte eine verheerende Eigendynamik ein, die in der bis heute noch nachwirkenden Finanzkrise ihren Höhepunkt fand.

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14. April 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , , , ,

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