Hilfe – mein Kunde zahlt die Rechnung nicht!
Wirtschaftstreibende kennen das Problem gut: Die Leistung ist erbracht, alles passt, die Rechnung wurde versandt – doch das Geld lässt auf sich warten. Man ist sozusagen die Gratis-Bank für seine Kunden. Obwohl die Zahlungsmoral bei Unternehmen steigt, wie Der Standard berichtet:
Die Zahlungsmoral in Österreich hat sich verbessert. Firmenkunden zahlen ihre Rechnungen um einen Tag rascher als noch vor einem Jahr und damit innerhalb von elf Tagen.
Was jedoch etwas missverständlich formuliert wurde: Gemeint ist nämlich nicht die Zeitperiode von Rechnungslegung bis Einzahlung, sondern der VERZUG, also die Zeitspanne über das eigentliche Zahlungsziel hinaus. Ich befinde mich also im Durchschnitt der Unternehmen, wenn ich meine Rechnungen um 11 Tage zu spät zahle. Da kann ich mir also in Zukunft mehr Zeit lassen, oder?
Fakt ist, dass die verzögerte Einzahlung fälliger Rechnungen nicht Liquiditätsprobleme, sondern auch negative Emotionen auslösen kann und sich auf die zukünftige Geschäftsbeziehung auswirkt. Immer öfter weigern sich Lieferanten, ohne Bankgarantie oder Anzahlung zu liefern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Statistik darf man sich darüber nicht wundern.
Hier eine kleine Entscheidungshilfe von conserio, was man bei zu hohen Außenständen tun soll:
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Habe ich mit dem Kunden zukünftig noch zu tun?
Verfügt der Kunde über wichtige Kontakte und ist gut vernetzt?
Wenn Sie eine oder beide dieser Fragen mit “Ja” beantworten, greifen Sie regelmäßig zum Telefon, um den Geschäftspartner persönlich an Ihre Forderung zu erinnern. Auch Besuche schaden nicht. Verbleiben Sie verbindlich und vereinbaren Sie Fristen. Wenn der Kunde trotzdem nicht zahlt, überlegen Sie sich, ob dies ein Geschäftspartner der Zukunft ist und fahren fort wie folgend beschrieben.
Ist die Antwort auf beide Fragen “Nein” oder bringt obige Vorgangsweise nichts, so mahnen Sie den Kunden schriftlich, maximal zwei Mal, unter Setzung einer 14tägigen Nachfrist. Theoretisch reicht auch eine Mahnung aus! Stellen Sie klar, dass Sie rechtliche Schritte ergreifen, wenn die Zahlung nicht eintrifft. Und hier gilt es, konsequent zu sein: TUN SIE DAS, was Sie ankündigen!

