Inkasso – Welche Rechte habe ich?
Haben Sie schon einmal mit einem Inkassobüro oder anderen Schuldeneintreibern zu tun gehabt? Das kann schnell unangenehm werden. Briefe und Telefonate sind ja noch vertretbar, aber spätestens wenn jemand den Fuß in die Türe setzt, stellt sich die Frage: “Was darf er/sie? Welche Rechte habe ich? Wie kann ich mich wehren?”
Das Thema ist juristisch gesehen sehr umfangreich. Mögliche Rechtsbrüche, gegen die Sie vorgehen können, betreffen vor allem Grundrechtsverletzungen. Oft wird Ihnen Eigentum (Geld und andere Vermögensgegenstände) rechtswidrig entzogen, etwa im Rahmen einer eigenmächtigen Taschenpfändung. So kann es passieren, dass “Eintreiber” von Bank (auch das gibt es) und Inkassobüro Sie zur Leerung Ihrer Taschen, also auch Ihrer Geldtasche auffordern, und Ihnen das Vermögen entziehen. Dass Taschenpfändungen nur im Rahmen einer Zwangsvollstreckung und nur duch Gerichtsvollzieher möglich sind, wissen die wenigsten. Gegen Eigenmächtigkeiten können Sie sich wehren!
Schwieriger wird es beim psychologischen Druck, der durch die Bombardierung des Schuldners mit Telefonaten, Briefen, SMS und persönlichen Besuchen entstehen kann. Das kann stalking-ähnliche Ausmaße annehmen und zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Doch dagegen wächst (noch) kein juristisches Kraut – Psyche, Druck und psychosomatische Folgeschäden haben wenig Platz in den Paragraphen.
Bevor eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann, muss Ihr Gläubiger einen Vollstreckungstitel haben. Ein solcher Titel ist z.B. ein Gerichtsurteil, Beschluss, Vollstreckungsbescheid, Prozessvergleich oder eine vollstreckbare Urkunde. In dieser Urkunde müssen Sie sich ausdrücklich der Vollstreckung des Gläubigers unterworfen haben.
Ist so etwas nicht erfolgt, bzw. liegt kein solcher Titel vor, gibt es keine rechtliche Grundlage für Wohnungsdurchsuchung, Taschenpfändung oder andere Eingriffe in Ihre Grundrechte. Schon gar nicht durch nicht dazu ermächtigte Personen. Das brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen.
Mein Rat: Bevor solche unangenehmen Situationen und Streitigkeiten entstehen, sollten Sie das Gespräch mit denjenigen suchen, denen Sie etwas schulden. Die “Kopf-in-den-Sand-Politik” ist absolut unangebracht und zieht sie in ernste Schwierigkeiten. Denn was denken sich Banken und andere Gläubiger? “Wenn der Schuldner sich versteckt und nicht mehr zu erreichen ist, nehme ich an, dass meine Forderung gefährdet ist. Also gehe ich mit aller Härte vor!” Das sollten Sie nicht riskieren. Es verursacht hohe Kosten und zieht Sie unweigerlich in die Schuldenfalle. Nur mit offener Kommunikation und eingehaltenen Zusagen kommen Sie schnell aus dem Inkasso heraus.

