Kann man Schulden von der Steuer absetzen?
Ein interessanter Gedanke: Warum soll ich Geld versteuern, das ich eigentlich schuldig bin? Kann ich die Schulden nicht einfach von der Steuer absetzen? Mir wurde diese Frage zuletzt gestellt, und ich möchte sie zweigeteilt beantworten: für Private und Unternehmer getrennt.
Private: Es besteht (zumindest in Österreich) die Möglichkeit, Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und -sanierung im Rahmen der Sonderausgaben in der eigenen Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Das bedeutet: Haben Sie Ihre Wohnung/das Haus bzw. die Sanierung mit Kreditmitteln bezahlt, können Sie die Raten in die Steuererklärung aufnehmen. Die Sonderausgaben sind aber leider nur bis zu einer einkommensabhängigen Höchstgrenze abziehbar, weshalb sich Ihre Steuerbelastung nur sehr geringfügig vermindert. Für Privatpersonen gilt also (leider): Zuerst das Einkommen versteuern, dann vom Rest die Schulden zurückzahlen.
Unternehmer: Hier wird es schon interessanter. Die Bedienung von betrieblichen Verbindlichkeiten reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Zwar ist die Rückzahlung nicht absetzbar (die Tilgung, Kapitalrückführung), wohl aber die Zinsen und Spesen! Diese sind eine Aufwandsposition und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gewinnmindernd angeführt. Das eröffnet steuerlichen Spielraum und macht die Kreditaufnahme auch in finanziell sehr gut gestellten Unternehmen attraktiv. Deshalb lohnt es sich, vor jeder größeren Firmenanschaffung mit dem Steuerberater zu sprechen, da dieser am besten weiß, wie die Investition finanziert gehört.
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