Kaution

Die beschreibt einen , den man hier und da für das Überlassen anderer Dinge hinterlegen muss. Üblich ist die einer dann, wenn eine oder ein Haus angemietet wird, oder aber auch dann, wenn man sich teure Gegenstände ausleiht. Hier verlangt der, dem die Dinge gehören einen Geldbetrag, der in keinem Verhältnis zu dem steht, der sich geliehen wird, um sich so gegen ein nicht ordnungsgemäßen Verhaltens der anderen Vertragspartei absichern zu können.

Vor Herausgabe der wird die Person, die die Sache gehört genau den Erhalt der Sache prüfen, sodass keine Wertminderung entstanden ist. Nur wenn die Sache eins zu eins wieder zurückgegeben wird, dann wird die in voller Höhe zurückgegeben.

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15. Juni 2010 | Von Redaktion | Kategorie: Wirtschaftslexikon | Schlagworte: , , , ,

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