Kommanditwechsel
Der Kommanditwechsel stellt einen trassiert eigenen Wechsel dar. Ein trassiert eigener Wechsel definiert sich dadurch, dass der Aussteller und der Bezogene den selben Namen trägt, d.h. der Aussteller zieht den Wechsel auf sich selbst, er ist also gleichzeitig Bezogener und Empfänger. Dieser Kommanditwechsel kann für eine Finanzierung verwendet werden, um damit Verbindlichkeiten zu bezahlen. Ein Kommanditwechsel wird jedoch stets von juristischen Personen ausgestellt. Eine Firma, die Zweigstellen unterhält, hat hiermit die Möglichkeit, einmal die Hauptstelle zu nennen und einmal die Zweigstelle. Somit kann die Zweigstelle zum Beispiel Schulden bei der Hauptstelle bezahlen. Auch Zweigstellen können sich so gegenseitig einen Wechsel zukommen lassen.

