Kompatibilität (lat. compatior = „Mitleid haben“) bezeichnet das Gegenteil einer Inkompatibilität. Inkompatibilität ist ein Begriff aus der Politik und der Rechtslehre und bedeutet, dass auch innerhalb einer Gewaltenteilung, in der also mehrere Sektoren bestehen, eine Person nicht in zwei oder mehreren Sektoren dieser Gewaltenteilung tätig sein darf. Darunter fallen politische oder öffentliche Ämter, Mandate oder andere beeinflussende Stellen, die die Möglichkeit haben sich gegenseitig zu kontrollieren. Des Weiteren darf auch nicht gleichzeitig ein Amt und ein Beruf ausgeübt werden, die im selben Kompetenzbereich liegen. Kompatibilität bezeichnet also die Möglichkeit der Überwindung dieses Grundsatzes, so dass eine Person in mehreren Sektoren gleichzeitig tätig sein kann.
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