Konsortium
Der Begriff Konsortium stammt aus dem Lateinischen consors, was gleichbedeutend mit Schicksalsgenosse ist. Bei einem Konsortium handelt es sich um einen Zusammenschluß eines oder mehrerer Unternehmen als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zur Durchführung eines zuvor festgelegten Geschäftes. Dabei ist zu beachten, dass der Vertrag des Konsortium nur auf dieses zuvor festgelegte Geschäft beschränkt ist. Am häufigsten kommt das Konsortium als Bankenkonsortium vor, die hierdurch höhere Kredite gewähren, eine größere Sicherheit bieten können oder Emissionshandel durchführen. Aber auch bei Großprojekten innerhalb des Baugewerbes kommt es häufig vor, dass ein Konsortium vertraglich geschlossen wird. Die dem Konsortium angehörigen Unternehmen bezeichnet man als Konsorten.

