Konzernorganisation
Konzernorganisation bezeichnet die Aufmachung der Organisation des entsprechenden Konzerns. Hierbei ist die Konzerorganisation besonders kompliziert, da sich im Vergleich zur Gestaltung der Organisation eines Einzelunternehmens, aufgrund mehrer existierender Einheiten, die rechtlich selbstständig sind, die Organisationsmöglichkeiten innerhalb des Konzerns vervielfältigen. Zusätzlich gibt es spezielle Vorschriften, die die Beziehungen zwischen den einzelnen Unternehmen innerhalb des Konzerns und zur Muttergesellschaft regeln und die Organisation des Konzerns zusätzlich erschweren bzw. verkomplizieren. So kann jedes Konzernunternehmen eine eigene Rechtsform, zum Beispiel AG oder GmbH besitzen. Des Weiteren gibt es verschiedenen Unterscheidungen bezüglich der Verbindung der einzelnen Unternehmen und der Muttergesellschaft, die faktisch, beherrschungsvertraglich oder eingliederungsvermittelt sein kann.

