Körperschaft

Die stellt eine einer juristischen Person dar. Als Körperschaftsformen treten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften auf. Kennzeichen einer ist der Zusammenschluss mehrerer Personen, der unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder, eine rechtsfähige Einheit bildet. Während die durch den oder die Geschäftführer verwaltet wird, übernimmt bei der AG der Vorstand diese Rolle. In diesem Fall werden die Geschäfte vom überwacht. Eine Sonderform stellen die Körperschaften des öffentlichen Rechts dar, die Aufgaben unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen. Geregelt wird die sowohl in Deutschland als auch in Österreich durch die entsprechenden Gesetze, z.B. Aktiengesetz oder Gesetz betreffend die . Für die Besteuerung wurde ein eigenes Gesetz geschaffen, das Körperschaftssteuergesetz.

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