Körperschaft
Die Körperschaft stellt eine Rechtsform einer juristischen Person dar. Als Körperschaftsformen treten Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften auf. Kennzeichen einer Körperschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Personen, der unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder, eine rechtsfähige Einheit bildet. Während die GmbH durch den oder die Geschäftführer verwaltet wird, übernimmt bei der AG der Vorstand diese Rolle. In diesem Fall werden die Geschäfte vom Aufsichtsrat überwacht. Eine Sonderform stellen die Körperschaften des öffentlichen Rechts dar, die Aufgaben unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen. Geregelt wird die Körperschaft sowohl in Deutschland als auch in Österreich durch die entsprechenden Gesetze, z.B. Aktiengesetz oder Gesetz betreffend die GmbH. Für die Besteuerung wurde ein eigenes Gesetz geschaffen, das Körperschaftssteuergesetz.
