Kostengünstig umschulden – Vorsicht bei Tilgungsträgern (Teil 4)
Zu beachten bleiben bei endfälligen Finanzierungen noch die Tilgungsträger. In der Regel handelt es sich dabei um monatlich angesparte Lebensversicherungen, die unter Kostenaspekten in die neue Finanzierung hineingenommen und weiter bespart werden sollten. Auf keinen Fall sollte man sich vor Ablauf einer Frist von zehn Jahren zu einer vorzeitigen Auflösung hinreißen lassen. Wird nämlich eine Lebensversicherung innerhalb von zehn Jahren vorzeitig aufgelöst, indem man sie zum Rückkaufswert wieder an die Versicherung verkauft, muss eine Versicherungssteuerdifferenz in Höhe von sieben Prozent der einbezahlten Prämien nachversteuert werden. Die bessere Alternative liegt in einer Prämienfreistellung. Man unterbricht dabei die monatlichen Einzahlungen und belässt den angesparten Betrag bis Ende der Laufzeit. Dabei wird eine neue Versicherungssumme errechnet, die im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit an die begünstigte Person ausbezahlt wird. Eine Prämienfreistellung ist allerdings nur möglich, wenn bereits ein ausreichender Deckungsstock vorhanden ist. Klassische Lebensversicherungen sind somit wenig flexibel, doch ihr Vorteil liegt in einem garantierten Rechnungszins von 2,25 % p.a.
Wer aufgrund der höheren Flexibilität in Investmentfonds anspart, soll hingegen aktiv gemanagte Multi-Asset-Fonds (Abdeckung der Anlageklassen Aktien, Anleihen, Immobilien und Alternative Investments) bevorzugen, die in der Vergangenheit eine akzeptable Performance aufwiesen, über ein gutes Risikomanagement verfügen (wie beispielsweise der Supernova Vermögensverwaltungsfonds) und von der jeweiligen Bank auch genehmigt werden.
Meist verfügen Banken über Tilgungsträgerlisten. Produkte, die darauf nicht aufscheinen sind als Tilgungsträger nicht zugelassen. Ist jedoch der Tilgungsträger auf Dauer nicht mehr in der Lage, eine Rendite über dem Kreditzinsniveau abzuwerfen, empfiehlt sich eine Umstellung auf Ratenzahlung und Verwendung des angesparten Betrages für eine Teil-Tilgung, denn eingesparte Kreditzinsen von derzeit 3,0 Prozent p.a. (Aufschlag von 1,5 % auf den Dreimonats-Euribor) sind eine sichere „Geldanlage“ mit einem Nettoertrag über Sparbuchniveau.
Achtung: Vor einer Umschuldung sollten von unabhängigen Experten sowohl die Kreditverträge, Tilgungsträger als auch sonstige Optimierungsalternativen wie geänderte Laufzeiten oder andere Kreditwährungen (nur noch für beste Bonitäten und Großunternehmer) geprüft werden.
